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Häufige Fragen
Hier finden Sie kurze Antworten für Betreute, Angehörige, Dienste und beruflich Interessierte. Für vertiefende Einordnungen gibt es die Grundlagen und Fachbeiträge.
Für betreute Menschen
Kann ich weiter selbst entscheiden?
Ja. Eine Bestellung nimmt Ihnen nicht pauschal die Möglichkeit, selbst zu entscheiden. Der Betreuer hat Ihre Wünsche festzustellen und Sie bei deren Umsetzung zu unterstützen.
Kann ich eine Betreuung ablehnen?
Gegen den freien Willen eines Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden. Wie der Wille im Einzelfall festzustellen ist, klärt das gerichtliche Verfahren.
Für Angehörige
Kann ich für eine andere Person einen Betreuer bestellen?
Nein. Über die Bestellung entscheidet das Betreuungsgericht. Sie können einen möglichen Bedarf mitteilen und sich bei der Betreuungsbehörde beraten lassen.
Welche Hilfen kommen ohne Betreuung infrage?
Je nach Situation etwa eine geeignete Vorsorgevollmacht, Sozialberatung, Assistenz oder Pflegeberatung. Die Übersicht der Hilfen und Anlaufstellen nennt konkrete Wege.
Für Einrichtungen und Dienste
Übernimmt der Betreuer Fahrten, Pflege oder Botengänge?
Solche praktischen Leistungen gehören nicht automatisch zur rechtlichen Betreuung. Der Betreuer kann im festgelegten Aufgabenbereich erforderliche Hilfen rechtlich organisieren.
Wer darf in einer Angelegenheit rechtlich vertreten?
Der gerichtliche Beschluss bezeichnet die Aufgaben des Betreuers. Ob eine konkrete Vertretung erforderlich und umfasst ist, muss für die jeweilige Angelegenheit geprüft werden.
Für Betreuer und Interessierte
Ist ehrenamtliche Betreuung eine Alternative zur rechtlichen Betreuung?
Nein. Sie ist selbst eine Form gerichtlich bestellter rechtlicher Betreuung; sie unterscheidet sich von beruflicher Betreuung.
Wo stehen ausführlichere Einordnungen?
Unter Fachbeiträge finden Sie die redaktionell vorbereiteten Vertiefungen und ein Thema zur wirtschaftlichen Gründung eines Büros.
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Leserfragen können nach redaktioneller Prüfung als kurze FAQ beantwortet werden. Themen mit größerem Erklärungsbedarf können später in einem Fachbeitrag behandelt werden. Eingereichte Fragen erscheinen nicht automatisch öffentlich.
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